JÄHRLICHE BRANDSCHUTZSCHULUNG

Diese Schulung hat jährlich zu erfolgen.

Gemäß DGUV Vorschrift 1, §22

im Rahmen der Unterweisung "Notfallmaßnahmen", ist jeder Unternehmer verpflichtet, nach den Vorgaben der DGUV Information 205-023, Mitarbeiter einer Brandschutzschulung

zu unterweisen.


Diese Schulung hat jährlich zu erfolgen.

 

Wir können Ihnen umfangreiche, spezifisch auf Ihre Einrichtung abgestimmte Brandschutzschulungen anbieten.

In einer vorausgehenden Besichtigung ihres Betriebes arbeiten wir mit Ihnen zusammen und entwickeln eigens auf Sie abgestimmtes Unterrichtsmaterial.

Maßgefertigte Präsentationen, Fotos, Daten und Fakten aus Ihrem eigenen Betrieb.

 

Lernen Sie den Umgang mit einem Kleinlöschgerät.

Wir bieten ein praktisches Feuerlöschtraining an einem unserer gasbetriebenen Brandsimulatoren an. 

 

 

 

Lernen Sie die Inbetriebnahme und taktisches Vorgehen mit einem Feuerlöscher.

Wahlweise mit einem 6Liter oder 9Liter Feuerlöscher.

 

 

Vom Entstehungsbrand bis zum erweiterten Kleinbrand lassen sich entsprechende Szenarien simulieren.

 

Zeitansatz der Brandschutzunterweisung:

2 Stunden