WARTUNG VON FEUERLÖSCHGERÄTEN

Feuerlöscher müssen regelmäßig von legitimierten Sachkundigen nach DIN 14 406, Teil 4, instand gehalten werden und gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 geprüft werden. 

Nach dem Löscheinsatz müssen Feuerlöscher, auch bei nur teilweiser Entleerung, unverzüglich wieder befüllt werden, um die Betriebsbereitschaft wiederherzustellen.

 

QM-System zertifiziert nach ISO 9001.

 BRAUN FEUERLÖSCHER

BRANDSCHUTZ GÖLLNER GMBH



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